Wir gewähren eine 5-jährige Garantie auf Holzteile sowie eine 2-jährige auf Elektrogeräte ab Auslieferung der Küche nachfolgenden Bedingungen:
1. Ein Garantiefall ist vom Kunden unverzüglich zu melden.
2. Der Kunde gewährt hierzu dem Händler ein Zutritts- und Überprüfungsrecht.
3. Ein Garantiefall liegt vor, wenn nachweisbar trotz sachgemäßer Behandlung ein Konstruktion-, Fabrikations- oder Materialfehler vorliegt.
4. Ein Garantie liegt also nicht vor bei Schäden, die durch Übertragung von Hitze im Bereich von Elektro- und Gasgeräten, Einwirkung von Wasserdampf, Eindringen von Wasser oder Schwaden, Schnitte, Schläge, unsachgemäße Behandlung oder aufgrund der physikalischen Eigenschaft des Naturprodukts Holz entstanden sind und auf natürliche Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die in Abhängigkeit der verwendeten Materialien unterschiedlich ausfallen können.
5. Die Garantie wird gewährt durch die kostenlose Lieferung eines notwendigen Teils gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs. Damit ist die Lieferung optisch und technisch geänderter Ersatzteile möglich und zulässig (also Nachfolgemodelle, Typänderung oder geändertes Design).
Somit erfolgt die Beseitigung nach freiem Ermessen des Händlers durch Reparatur oder Austausch. Auf eine bestimmte Art oder Umfang der durchzuführenden Arbeiten hat der Kunde keinen gebundenen Anspruch.
Der Händler wird von der Garantieleistung frei, wenn die konkrete Ersatzware oder vergleichbare mittlerer Art und Güte entweder nicht mehr marktverfügbar ist oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft oder hergestellt werden könnte.
Ferner sind Schäden, die durch Eigenverschulden oder unsachgemäße Handhabung entstanden sind, ausgeschlossen.
6. Die Garantie gilt fix ab Auslieferung an den Kunden. Sie verlängert sich nicht durch gesetzliche Gewährleistung oder sonstige Garantieleistung, sondern endet mit Ablauf des Tages der Garantiedauer. Sie ist ferner auf Dritte weder übertragbar noch veräußerlich.
7. Diese Garantiebedingungen ergehen unbeschadet der dem Kunden zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Stattdessen sollen diese Garantieleistungen sie darüberhinausgehend ergänzen.